Die Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen ist in der PKV tarifabhängig und kann je nach Vertrag sehr unterschiedlich ausfallen. Wer mit den Leistungen seines Tarifs unzufrieden ist, kann den Tarif intern wechseln oder zur Konkurrenz wechseln.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PKV-Tarife erstatten Sehhilfen meist mit einem Höchstbetrag pro zwei oder drei Jahre, häufig zwischen 150 und 500 Euro
  • Ein interner Tarifwechsel (§204 VVG) ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn ein gleichwertiger oder höherwertiger Tarif gewählt wird
  • Ein Versichererwechsel erfordert eine neue Risikoprüfung und kann bei Vorerkrankungen nachteilig sein

Ausführliche Antwort

Brillen und Kontaktlinsen gehören in der PKV zu den sogenannten Sehhilfen. Die Erstattungsmodalitäten sind tariflich geregelt und variieren erheblich. Manche Tarife erstatten bis zu 500 Euro alle zwei Jahre, andere leisten gar nichts für einfache Sehhilfen. Gleitsichtbrillen, die für viele Ärzte ab Mitte 40 relevant werden, sind oft höher bepreist und überschreiten die Erstattungsobergrenzen.

Wer mit der Sehhilfeerstattung seines PKV-Tarifs unzufrieden ist, hat folgende Optionen: Erstens der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Dieser ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich, wenn der neue Tarif mindestens gleichwertige Leistungen bietet. Vorteil: Die aufgebauten Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Nachteil: Nicht immer bietet der Versicherer einen Tarif mit besserer Sehhilfeerstattung an.

Zweitens der Versichererwechsel: Hier kann ein Tarif mit deutlich besserer Sehhilfeerstattung gewählt werden. Der Nachteil ist, dass die aufgebauten Alterungsrückstellungen nicht vollständig übertragen werden und eine neue Gesundheitsprüfung stattfindet. Bei bestehenden Augenproblemen oder Erkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen kommen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten die Sehhilfeerstattung nicht als alleiniges Kriterium für einen PKV-Tarifwechsel verwenden. Ärzteversichert analysiert den gesamten Leistungsvergleich und empfiehlt nur dann einen Wechsel, wenn dieser gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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