Augenleiden sind für Ärzte ein relevantes Berufsunfähigkeitsrisiko: Chirurgen, Radiologen, Pathologen und andere Fachgruppen sind auf eine gute Sehfähigkeit angewiesen. Ein bestehendes Augenleiden beeinflusst die Möglichkeit, die BU zu wechseln, erheblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorerkrankte Augen führen bei einem BU-Wechsel zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen
  • Die bestehende BU sollte erst nach Erhalt der neuen Policenbestätigung gekündigt werden
  • Manche Versicherer bieten Ausschluss-Klauseln für Augenerkrankungen, andere lehnen vollständig ab

Ausführliche Antwort

Ärzte, die an Glaukom, Makuladegeneration, degenerativer Netzhauterkrankung oder anderen relevanten Augenleiden erkrankt sind, stehen beim BU-Wechsel vor erheblichen Hürden. Bei einer erneuten Gesundheitsprüfung muss das Augenleiden angegeben werden. Je nach Schweregrad und Diagnose reagieren Versicherer mit Risikozuschlägen von 25 bis 100 % der Standardprämie, mit Ausschluss von augenbezogenen Berufsunfähigkeitsfällen oder sogar mit vollständiger Ablehnung.

Für Ärzte mit einem bereits bestehenden, gut versicherten BU-Vertrag ohne Augenausschluss ist daher Vorsicht geboten: Eine Kündigung würde den bestehenden Schutz unwiderruflich beenden. Der einzige Weg zu einem besseren Tarif bei bestehender Augenerkrankung wäre eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern, ohne sich namentlich zu binden.

Alternativ kann geprüft werden, ob der bestehende BU-Vertrag durch eine Nachversicherungsgarantie aufgestockt werden kann, falls das Einkommen gestiegen ist. Dies ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte mit vorerkrankten Augen sollten niemals ihre bestehende BU-Police kündigen, ohne vorher die neue Versicherungssituation genau zu kennen. Ärzteversichert führt auf Anfrage anonyme Risikovoranfragen durch und prüft, welche Optionen für Ärzte mit Augenleiden realistisch sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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