Psychische Erkrankungen sind eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten. Wer eine bestehende BU mit entsprechenden Klauseln kündigen möchte, sollte dies sehr sorgfältig abwägen, da neue Verträge bei vorbekannten psychischen Erkrankungen zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen können.

Hintergrund

Psychische Erkrankungen wie Burnout, Depression oder Angststörungen werden von Versicherern als erhöhtes BU-Risiko eingestuft. Bereits ambulante Behandlungen mit Psychopharmaka oder Therapiestunden können im neuen Vertrag zu Ausschlüssen für psychische Erkrankungen führen. Für Ärzte, die bereits einen guten BU-Vertrag ohne Ausschlüsse haben, ist ein Wechsel daher in der Regel nicht empfehlenswert. Wer ohne Schutz dasteht, sollte eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um die Annahmechancen zu eruieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

Kündigen Sie einen bestehenden BU-Vertrag ohne Ausschlüsse für psychische Erkrankungen keinesfalls leichtfertig. Ärzteversichert analysiert Ihren bestehenden Schutz und gibt eine klare Empfehlung, ob ein Wechsel sinnvoll oder riskant ist. Bei Suche nach neuem Schutz führen wir eine anonyme Risikovoranfrage durch. Wenden Sie sich bei akuten psychischen Belastungen auch an die Ärztegesundheitsprogramme der Landesärztekammern.

Quellen

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