Ein Wechsel der BU-Versicherung bei bestehender Rückenerkrankung ist möglich, aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Wer seinen bestehenden BU-Vertrag kündigt und einen neuen abschließen möchte, muss die Rückenerkrankung in der Gesundheitsprüfung angeben und riskiert einen Ausschluss oder eine Ablehnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein laufender BU-Vertrag sollte bei Rückenerkrankung grundsätzlich nicht gekündigt werden, bevor ein neuer Vertrag ohne Ausschlüsse in Kraft getreten ist
  • Bestandsverträge ohne Rückenausschluss sind bei einer späteren Berufsunfähigkeit durch Rückenbeschwerden deutlich wertvoller als neue Verträge mit Ausschluss
  • Eine Erhöhung der Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn dieser Baustein im Vertrag enthalten ist

Ausführliche Antwort

Ärzte mit diagnostizierten Rückenerkrankungen wie Bandscheibenvorfällen, chronischen Lumbalsyndromen oder Spondylosen stehen vor der Frage, ob ein BU-Wechsel sinnvoll ist. Die ehrliche Antwort: Ein Wechsel ist fast immer nachteilig, weil jeder neue Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt und die Rückenerkrankung entweder zu einem Ausschluss für Rückenleiden oder zu einem Risikozuschlag von 30 bis 100 Prozent auf die Prämie führt.

Wer dennoch wechseln möchte, weil der bestehende Tarif erhebliche Schwächen hat (fehlende Nachversicherungsgarantie, keine Arztklausel, zu hohe Prämie), sollte eine anonyme Voranfrage stellen, bevor er den alten Vertrag kündigt. Erst wenn der neue Vertrag poliziert ist, sollte der alte Vertrag beendet werden. Noch besser ist es, den alten Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln statt ihn zu kündigen, sodass für den Zeitraum bis zum neuen Vertragsabschluss kein Schutzloch entsteht.

Ärzte mit Rückenerkrankung sollten prüfen, ob ihr bestehender Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Diese erlaubt eine Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Einkommenserhöhung. Statt eines Wechsels ist die Ausnutzung dieser Option oft die klügere Strategie.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte mit Rückenerkrankung sollten keinen BU-Vertrag kündigen, ohne zuvor einen unabhängigen Makler konsultiert zu haben. Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge auf Vertragsqualität und empfiehlt, ob ein Wechsel trotz Rückenerkrankung wirtschaftlich darstellbar ist oder ob eine Vertragsoptimierung im Bestand sinnvoller ist.

Quellen und weiterführende Informationen

Rückenerkrankungen gehören nach psychischen Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Ärzten. Operativ tätige Ärzte, die lange stehen und ungünstige Körperhaltungen einnehmen, sind besonders gefährdet. Die richtige BU-Police muss diese Risiken abdecken.

Hintergrund

Folgende Aspekte sind bei BU durch Rückenerkrankungen relevant:

  • BU-Definition: Entscheidend ist, ob der Arzt seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann. Rückenprobleme, die das Operieren verhindern, können ausreichen, auch wenn andere Tätigkeiten noch möglich wären.
  • Vorerkrankungen: Viele Ärzte haben bereits frühere Rückenbeschwerden. Werden diese bei der Antragstellung nicht angegeben, riskieren sie die Anfechtung des Vertrags.
  • Risikozuschläge: Bei bekannten Bandscheibenvorfällen oder Operationen am Rücken erheben Versicherer oft Zuschläge oder vereinbaren Risikoausschlüsse für Wirbelsäulenerkrankungen.
  • Anbieter ohne Ausschlussklauseln: Manche Anbieter nehmen auch Ärzte mit Vorgeschädigungen an, allerdings zu höheren Beiträgen. Eine anonyme Voranfrage klärt die Möglichkeiten.

Präventiv tätige Ärzte profitieren von Tarifen, die ergonomische Prävention und frühe Rehabilitationsmaßnahmen fördern, ohne den BU-Status formell festzustellen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Orthopädische Befunde kennen: Fordern Sie Ihre Röntgen- und MRT-Befunde an und kennen Sie Ihre medizinische Vorgeschichte, bevor Sie einen BU-Antrag stellen.
  2. Anonyme Voranfrage bei Rückenvorgeschichte: Wenn Sie bereits bekannte Bandscheibenvorfälle hatten, lassen Sie anonym anfragen, welche Anbieter Sie ohne Ausschluss aufnehmen.
  3. Rehabilitation als Alternative zur BU: Nutzen Sie Rehabilitationsangebote der Rentenversicherung oder des Versorgungswerks, bevor Sie einen formellen BU-Antrag stellen.
  4. Spezialisierte Beratung: Ärzteversichert kennt die Annahmepolitiken aller führenden BU-Versicherer und begleitet Sie durch den Antragsprozess.

Quellen

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