Ein Wechsel der BU-Versicherung bei bestehender Rückenerkrankung ist möglich, aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Wer seinen bestehenden BU-Vertrag kündigt und einen neuen abschließen möchte, muss die Rückenerkrankung in der Gesundheitsprüfung angeben und riskiert einen Ausschluss oder eine Ablehnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein laufender BU-Vertrag sollte bei Rückenerkrankung grundsätzlich nicht gekündigt werden, bevor ein neuer Vertrag ohne Ausschlüsse in Kraft getreten ist
- Bestandsverträge ohne Rückenausschluss sind bei einer späteren Berufsunfähigkeit durch Rückenbeschwerden deutlich wertvoller als neue Verträge mit Ausschluss
- Eine Erhöhung der Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn dieser Baustein im Vertrag enthalten ist
Ausführliche Antwort
Ärzte mit diagnostizierten Rückenerkrankungen wie Bandscheibenvorfällen, chronischen Lumbalsyndromen oder Spondylosen stehen vor der Frage, ob ein BU-Wechsel sinnvoll ist. Die ehrliche Antwort: Ein Wechsel ist fast immer nachteilig, weil jeder neue Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt und die Rückenerkrankung entweder zu einem Ausschluss für Rückenleiden oder zu einem Risikozuschlag von 30 bis 100 Prozent auf die Prämie führt.
Wer dennoch wechseln möchte, weil der bestehende Tarif erhebliche Schwächen hat (fehlende Nachversicherungsgarantie, keine Arztklausel, zu hohe Prämie), sollte eine anonyme Voranfrage stellen, bevor er den alten Vertrag kündigt. Erst wenn der neue Vertrag poliziert ist, sollte der alte Vertrag beendet werden. Noch besser ist es, den alten Vertrag in eine prämienfreie Versicherung umzuwandeln statt ihn zu kündigen, sodass für den Zeitraum bis zum neuen Vertragsabschluss kein Schutzloch entsteht.
Ärzte mit Rückenerkrankung sollten prüfen, ob ihr bestehender Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Diese erlaubt eine Rentenerhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Einkommenserhöhung. Statt eines Wechsels ist die Ausnutzung dieser Option oft die klügere Strategie.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte mit Rückenerkrankung sollten keinen BU-Vertrag kündigen, ohne zuvor einen unabhängigen Makler konsultiert zu haben. Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge auf Vertragsqualität und empfiehlt, ob ein Wechsel trotz Rückenerkrankung wirtschaftlich darstellbar ist oder ob eine Vertragsoptimierung im Bestand sinnvoller ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – BU Statistik
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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