Die BU-Dynamik sichert, dass BU-Rente und Beitrag regelmäßig steigen, um Inflation und Einkommenssteigerungen auszugleichen. Sie kann innerhalb bestehender Verträge angepasst, reduziert oder gestrichen werden, mit teils erheblichen Folgen für den Versicherungsschutz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BU-Dynamik erhöht Beitrag und Rente typischerweise jährlich um 1 bis 5 Prozent
- Ablehnen der Dynamik ("Opting-out") ist meist jährlich möglich, reduziert aber den Schutz
- Wechsel des BU-Anbieters erfordert neue Gesundheitsprüfung und kann zu Ausschlüssen führen
Ausführliche Antwort
Die Beitragsdynamik in BU-Versicherungen ist ein Inflationsschutz: Wer heute 3.000 Euro BU-Rente vereinbart, verliert ohne Anpassung nach zehn Jahren durch Preissteigerungen real an Kaufkraft. Deshalb sehen viele Verträge eine automatische jährliche Erhöhung von Rente und Beitrag vor, oft um 3 Prozent per anno.
Möchte ein Versicherter die Dynamik reduzieren oder aussetzen, kann er die jährliche Erhöhung "opt-out" ablehnen, wenn der Versicherer ihm die Anpassung per Brief ankündigt. Das ist in der Regel kostenfrei möglich. Wer jedoch mehrere Jahre in Folge ablehnt, verliert in manchen Verträgen dauerhaft das Recht auf Anpassung und damit auch auf Nachversicherungen ohne Gesundheitsprüfung.
Wer seinen BU-Vertrag kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss Folgendes beachten: Ein Wechsel erfordert immer eine neue Gesundheitsprüfung. Wer seit Abschluss des alten Vertrags Erkrankungen hatte, riskiert Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Vor einer Kündigung sollte deshalb immer geprüft werden, ob der neue Vertrag zuerst in Kraft gesetzt werden kann.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die ihren BU-Vertrag überprüfen lassen möchten, sollten ihn nie kündigen, bevor ein neuer Abschluss gesichert ist. Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge auf Konditionen, Dynamikklauseln und Optimierungspotenzial, ohne Versicherungsschutz zu riskieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
- BaFin – Versicherungsaufsicht und Verbraucherschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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