BU-Verträge können nicht beliebig geändert werden, aber es gibt Möglichkeiten, ungünstige Klauseln zu umgehen oder bei Bedarf den Vertrag anzupassen. Ärzte sollten die wichtigsten Klauseln kennen und wissen, wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine bestehende BU-Police kann nicht rückwirkend um bessere Klauseln ergänzt werden, ein Wechsel erfordert eine neue Gesundheitsprüfung
  • Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen, aber nicht, Klauseln zu verbessern
  • Wer jung und gesund ist, sollte den BU-Vertrag regelmäßig überprüfen und ggf. durch einen neuen mit besseren Bedingungen ersetzen

Ausführliche Antwort

Besonders wichtige Klauseln für Ärzte sind: die Verweisungsklausel (abstrakte Verweisung auf andere Berufe sollte ausgeschlossen sein), die Arztanerkennungsklausel (Berufsunfähigkeit wird durch den behandelnden Arzt bestätigt, nicht durch einen Gutachter des Versicherers), die rückwirkende Leistung (Rente wird ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt, auch wenn diese erst später festgestellt wurde) und der Prognosezeitraum (6 Monate sind der Standard, kürzer ist besser).

Wer seinen bestehenden BU-Vertrag mit schlechten Klauseln ablösen möchte, muss zuerst den neuen Vertrag vollständig abschließen und bestätigt bekommen, bevor er den alten kündigt. Andernfalls entstehen Schutzlücken. Vor einem Wechsel sollte immer ein Vergleich der tatsächlichen Leistungsbedingungen beider Verträge stehen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge auf relevante Klauseln und gibt eine klare Empfehlung, ob und wie ein Wechsel wirtschaftlich und versicherungsrechtlich sinnvoll ist. Nur ein Experte kann diese Einschätzung zuverlässig treffen.

Quellen und weiterführende Informationen

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