Wenn ein Arzt berufsunfähig wird, tritt der BU-Leistungsfall ein. In diesem Fall wird die Versicherung nicht gekündigt, sondern der Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer geltend gemacht. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist entscheidend für einen erfolgreichen Abschluss.
Hintergrund
Als berufsunfähig gilt ein Arzt, wenn er zu mindestens 50 Prozent dauerhaft oder voraussichtlich dauerhaft seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Definition richtet sich nach dem Versicherungsvertrag. Für den Leistungsantrag werden Atteste, ärztliche Berichte, Stellungnahmen des behandelnden Arztes und häufig eine Untersuchung durch einen Gutachter des Versicherers benötigt. Der Versicherer hat dann in der Regel sechs Monate Zeit zur Prüfung. Bei Ablehnung können Widerspruch und Klage eingelegt werden. Im Leistungsfall werden Beiträge häufig erstattet oder ausgesetzt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Leistungsantrag schriftlich und dokumentieren Sie alle medizinischen Befunde sorgfältig. Schalten Sie einen auf BU spezialisierten Anwalt ein, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt. Ärzteversichert begleitet Sie als Ihre Vertrauensperson im Leistungsfall und vermittelt geeignete Fachanwälte. Prüfen Sie vor dem Antrag Ihren Vertrag auf die genaue BU-Definition und etwaige Ausschlüsse.
Quellen
- BaFin – BU-Leistungsfall
- GDV – Berufsunfähigkeit Leistung
- Bundesärztekammer – Versicherung
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