Bei einem Wechsel der ärztlichen Tätigkeit, also zum Beispiel von der Kliniktätigkeit in die Niederlassung oder von einer Fachrichtung in eine andere, kann sich der BU-Versicherungsvertrag in Bezug auf Beitrag und Bedingungen verändern. Ärzte sollten ihren BU-Versicherer über wesentliche Änderungen der Tätigkeit informieren und prüfen, ob eine Kündigung, ein Tarifwechsel oder eine Anpassung sinnvoll ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der BU-Vertrag ist auf den im Antrag beschriebenen Beruf zugeschnitten, Änderungen der Tätigkeit können den Versicherungsschutz beeinflussen
- Wer von einer risikoreicheren in eine risikoärmere Tätigkeit wechselt, hat in modernen Verträgen oft einen Anspruch auf Beitragssenkung
- Eine Kündigung der BU sollte nur dann erfolgen, wenn ein mindestens gleichwertiger Ersatzvertrag abgeschlossen werden kann
Ausführliche Antwort
Moderne BU-Verträge enthalten in der Regel eine sogenannte Nachversicherungsgarantie und Klauseln zur Tätigkeitsänderung. Wenn ein Arzt von einer chirurgischen Tätigkeit in eine administrative Tätigkeit (z. B. als Klinikdirektor) wechselt, kann er den Versicherer informieren und unter Umständen eine Beitragsreduzierung beantragen, da das körperliche Risiko sinkt.
Umgekehrt gilt: Wer in eine risikoreichere Tätigkeit wechselt (z. B. von der Allgemeinmedizin in die Notaufnahme oder Intensivmedizin), muss diese Änderung dem Versicherer mitteilen. Unterlässt er das und tritt ein Leistungsfall ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Eine Kündigung der BU ist immer dann kritisch zu hinterfragen, wenn keine Anschlussversicherung vorliegt. Eine neue Gesundheitsprüfung im späteren Lebensalter ist risikobehaftet, da neue Erkrankungen zu Ausschlüssen oder Ablehnungen führen können.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Vor jeder Änderung des BU-Vertrages sollte eine unabhängige Beratung erfolgen. Ärzteversichert prüft bestehende BU-Verträge auf Aktualität und berät zu Optionen bei Tätigkeitswechseln, ohne dabei vorschnell zur Kündigung oder zum Neuabschluss zu raten.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesärztekammer – Gesundheit von Ärzten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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