Zahnärzte haben bei der BU-Versicherung besondere Anforderungen: Die Handfertigkeit ist für den zahnärztlichen Beruf existenziell, weshalb eine BU-Definition, die das konservative und chirurgische Arbeiten in der Praxis genau beschreibt, entscheidend ist. Ein Wechsel sollte nur dann erfolgen, wenn der neue Vertrag tatsächlich besser auf die zahnärztliche Berufsausübung zugeschnitten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnärzte benötigen eine BU-Versicherung mit präziser Berufsbilddefinition, die feinmotorische Tätigkeiten einschließt
- Die Kündigung einer BU-Versicherung ist ordentlich zum Versicherungsende oder nach Beitragserhöhung außerordentlich möglich
- Ein Wechsel erfordert eine neue Gesundheitsprüfung, weshalb bestehende Erkrankungen zum Problem werden können
Ausführliche Antwort
Für Zahnärzte ist die BU-Versicherung besonders kritisch, weil ein Tremor, Arthrose der Hände oder ein Bandscheibenvorfall die Berufsausübung unmöglich machen kann, ohne dass allgemeine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die optimale BU-Police für Zahnärzte definiert das Berufsbild präzise als "zahnärztliche Tätigkeit einschließlich chirurgischer Eingriffe, Endodontik und Prothetik" und schließt eine Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten aus.
Die ordentliche Kündigung einer BU-Versicherung ist zum Versicherungsende mit einer Frist von üblicherweise drei Monaten möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Beitragserhöhungen nach § 40 VVG möglich. Bei einem Wechsel zu einem besseren Tarif muss eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen werden. Für Zahnärzte mit Handproblemen (zum Beispiel Carpaltunnel-Syndrom, Fingergelenksbeschwerden) kann eine neue Gesundheitsprüfung zu einem Ausschluss dieser Risiken führen.
Die wichtigste Empfehlung: Erst neuen Vertrag abschließen, Leistungszusage erhalten, dann alten Vertrag kündigen. Niemals den alten Vertrag kündigen, bevor der neue sicher ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte, die eine BU-Versicherung wechseln möchten, sollten die Berufsbilddefinition beider Policen genau vergleichen. Ärzteversichert spezialisiert sich auf Versicherungslösungen für Zahnärzte und prüft, ob ein Wechsel tatsächlich vorteilhaft ist oder ob eine Vertragsänderung (Dynamikerhöhung, Zusatzbaustein) die bessere Alternative wäre.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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