Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hat direkte Auswirkungen auf die ärztliche Praxis. Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, arbeiten in einem sich wandelnden Rechtsrahmen und müssen ihre Praxisregelungen entsprechend anpassen. Strafrechtliche Schutzgrenzen für Patienten haben sich geändert.

Hintergrund

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) von 2024 wurde der private Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang erlaubt. Medizinisches Cannabis bleibt weiterhin über das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Ärzte können medizinisches Cannabis auf BtM-Rezept verordnen, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt. Die GKV erstattet Cannabis bei schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen. Praxisinhaber müssen keine gesonderten Verträge abschließen, aber ihre Praxisrichtlinien zur Cannabis-Verordnung aktualisieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich über die aktuellen Verordnungsvoraussetzungen für medizinisches Cannabis nach dem CanG und dem BtMG. Dokumentieren Sie jede Cannabis-Verordnung sorgfältig mit Diagnose und Therapiebegründung. Klären Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht auch Haftungsrisiken aus Cannabis-Verordnungen abdeckt. Nutzen Sie die Fortbildungsangebote der Bundesärztekammer zur Cannabis-Therapie.

Quellen

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