Chefarztverträge sind in der Regel langfristige Dienstverträge mit besonderen Regelungen zu Liquidationsrecht, Nebentätigkeiten und Wettbewerbsklauseln. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der vereinbarten, oft langen Fristen möglich. Bei Konflikten ist eine außerordentliche Kündigung unter strengen Voraussetzungen möglich.
Hintergrund
Chefarztverträge unterscheiden sich von normalen Arbeitsverträgen erheblich: Sie beinhalten häufig Regelungen zum Liquidationsrecht für Privatpatienten, zur Chefarztambulanz, zu Gutachtertätigkeiten und zu akademischen Pflichten. Kündigungsfristen von sechs bis zwölf Monaten sind üblich. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können die Niederlassung in der Umgebung des Krankenhauses einschränken. Bei einem Wechsel zu einem anderen Krankenhaus sind Rückzahlungsklauseln für investierte Forschungsmittel oder Weiterbildungskosten zu prüfen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihren Chefarztvertrag vor Kündigung von einem auf Medizinarbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Klären Sie die Auswirkungen auf Ihre Liquidationsrechte und eventuell bestehende Beteiligungen. Ärzteversichert analysiert Ihren Versicherungsschutz für die Chefarztposition und berät zu D&O-Versicherungen. Verhandeln Sie bei einem Wechsel frühzeitig die Konditionen für den Übergang.
Quellen
- Marburger Bund – Chefarztvertrag
- Bundesärztekammer – Ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus
- Deutsche Krankenhausgesellschaft
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