Chirurgen tragen durch operative Eingriffe ein erhöhtes Haftungsrisiko. Eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Beim Wechsel eines bestehenden Vertrags sind Nachhaftungsregelungen, Deckungssummen und spezifische Klauseln für operierende Fachärzte zu prüfen.

Hintergrund

Schäden durch Operationsfehler können sich oft erst Jahre nach dem Eingriff manifestieren. Die Nachhaftungsklausel im BU-Vertrag stellt sicher, dass Schäden auch nach Vertragsende noch gedeckt sind. Für Chirurgen werden Mindestdeckungssummen von drei bis fünf Millionen Euro pro Schadensfall empfohlen. Spezialklauseln wie die operative Tätigkeitsklausel und der Schutz bei Behandlungsfehlervorwürfen sind Qualitätsmerkmale guter Chirurgie-Haftpflichttarife. Bei einem Wechsel ist unbedingt auf eine lückenlose Nachhaftung zu achten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Vergleichen Sie vor einem Wechsel Deckungssummen und Nachhaftungsregelungen genau. Ärzteversichert spezialisiert sich auf Chirurgie-Haftpflichttarife und kann den besten Schutz für Ihren Fachbereich identifizieren. Kündigen Sie den alten Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung des neuen. Vergewissern Sie sich, dass eine Einschlussvereinbarung für Altfälle vorhanden ist.

Quellen

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