Crowdinvesting ermöglicht Ärzten, mit kleinen Beträgen in Immobilien, Startups oder andere Projekte zu investieren. Diese Beteiligungen sind in der Regel für eine feste Laufzeit gebunden und können nicht einfach gekündigt werden. Ein vorzeitiger Ausstieg ist oft nur über Sekundärmärkte möglich.

Hintergrund

Crowdinvesting-Plattformen bieten nachrangige Darlehen oder stille Beteiligungen mit Laufzeiten von ein bis fünf Jahren. Eine ordentliche Kündigung vor Fälligkeit ist in der Regel ausgeschlossen. Einige Plattformen bieten einen Sekundärmarkt an, auf dem Anteile verkauft werden können. Das Risiko eines Totalverlusts besteht, da es sich um nachrangige Forderungen handelt. Die BaFin reguliert Crowdinvesting-Plattformen, was einen gewissen Mindestschutz bietet. Für steuerliche Zwecke sind Zinserträge oder Gewinne aus Crowdinvesting zu versteuern.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie vor einer Investition die Laufzeit und Ausstiegsmöglichkeiten genau. Diversifizieren Sie Ihr Portfolio und investieren Sie nur einen kleinen Teil Ihres Vermögens in Crowdinvesting. Ärzteversichert berät Sie nicht zu Kapitalanlagen, unterstützt aber bei der Absicherung Ihres Gesamtvermögens. Konsultieren Sie einen unabhängigen Finanzberater für Crowdinvesting-Entscheidungen.

Quellen

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