Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Praxisinhaber und Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsansprüchen aus ihrer Leitungstätigkeit. Sie kann jährlich zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist gekündigt und gewechselt werden. Beim Wechsel ist auf Nachhaftungsschutz zu achten.

Hintergrund

Praxisinhaber und Geschäftsführer von MVZ, Praxis-GmbH oder anderen Gesellschaftsformen haften persönlich für Fehler in der Unternehmensführung, etwa bei falschen Investitionsentscheidungen, Pflichtverletzungen gegenüber Mitarbeitern oder Steuerhinterziehung. Die D&O-Versicherung deckt diese Haftungsrisiken ab. Sie ist besonders relevant für Ärzte in leitenden Positionen von MVZ oder größeren Praxisverbünden. Deckungssummen von einer bis fünf Millionen Euro sind üblich. Nachhaftungsvereinbarungen sichern Ansprüche aus der Tätigkeitszeit auch nach Vertragsende.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsform eine D&O-Versicherung erfordert. Ärzteversichert berät Sie zu D&O-Tarifen für Arztpraxen, MVZ und Gemeinschaftspraxen. Achten Sie beim Wechsel auf eine ausreichende Nachhaftungsklausel. Kombinieren Sie die D&O-Versicherung mit einer Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte.

Quellen

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