Die Frage, ob Praxisinvestitionen über Darlehen oder Leasing finanziert werden sollen, stellt sich vielen Ärzten. Beide Finanzierungsformen können vertragsgemäß beendet oder vorzeitig aufgelöst werden, jedoch mit unterschiedlichen Kosten und steuerlichen Folgen.
Hintergrund
Bei einem Bankdarlehen kann eine vorzeitige Rückzahlung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein, die die eingesparten Zinsen teilweise aufzehrt. Leasingverträge haben feste Laufzeiten mit kalkulierten Restwertverpflichtungen. Eine vorzeitige Leasingkündigung ist meist nur möglich, wenn die restlichen Raten plus eine Gebühr bezahlt werden. Steuerlich unterscheiden sich beide Formen: Darlehenszinsen sind Betriebsausgaben, Leasingraten ebenfalls. Bei Darlehen wird das Anlagegut abgeschrieben, beim Leasing nicht. Die Wahl hängt von Liquidität, Steuerstrategie und geplanter Nutzungsdauer ab.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie bei einem geplanten Wechsel die Vorfälligkeitskosten des bestehenden Darlehens. Lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen beider Modelle von einem Steuerberater berechnen. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungen für finanzierte Praxisausstattung. Holen Sie bei Neufinanzierungen immer mehrere Angebote ein.
Quellen
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