Datenschutzbußgelder gegen Arztpraxen werden von Datenschutzbehörden verhängt, wenn Verstöße gegen die DSGVO festgestellt werden. Sie sind keine kündbaren Verträge, sondern staatliche Sanktionen. Ärzte können sich durch korrekte Datenschutzpraxis schützen und bei Bußgeldbescheiden Rechtsmittel einlegen.
Hintergrund
Die DSGVO gilt seit 2018 für alle Arztpraxen als Verarbeiter besonders sensibler Gesundheitsdaten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Häufige Verstöße in Arztpraxen betreffen fehlende Einwilligungserklärungen, ungesicherte Übertragung von Patientendaten oder fehlende Verarbeitungsverzeichnisse. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sind zuständig. Bei einem Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Ein Datenschutzbeauftragter ist für Praxen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Pflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie regelmäßige Datenschutz-Audits in Ihrer Praxis durch. Schulen Sie alle Mitarbeiter in Datenschutzgrundlagen. Ärzteversichert informiert Sie zu Cyberversicherungen, die auch Datenschutzverletzungen und deren Folgekosten abdecken. Konsultieren Sie bei einem Bußgeldbescheid einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt.
Quellen
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