Ärzte, die ihre Praxis in einem denkmalgeschützten Gebäude betreiben oder eine solche Immobilie kaufen möchten, müssen besondere Auflagen beachten. Diese Denkmalschutzauflagen sind behördliche Anforderungen, die nicht gekündigt werden können, aber Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile bieten.
Hintergrund
Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen dem Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Bauliche Veränderungen müssen vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Dies kann Praxisumbauten zur Barrierefreiheit oder Modernisierungen erheblich erschweren. Auf der anderen Seite bieten Denkmalgebäude erhebliche steuerliche Vorteile: Sanierungskosten können nach §7i und §10f EStG erhöht abgeschrieben werden. Sonderabschreibungen von bis zu neun Prozent jährlich für zwölf Jahre sind möglich. Versicherungstechnisch sollten Denkmalgebäude mit einer Spezialversicherung für denkmalgeschützte Objekte abgesichert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie vor dem Kauf einer denkmalgeschützten Praxisimmobilie alle baulichen Einschränkungen mit der Denkmalbehörde. Nutzen Sie steuerliche Abschreibungsvorteile durch einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater. Ärzteversichert berät Sie zu spezialisierten Versicherungsprodukten für denkmalgeschützte Praxisimmobilien. Prüfen Sie staatliche Förderprogramme für denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen.
Quellen
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