Ärzte können ihr Wertpapierdepot jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen. Eine Depotübertragung erfordert keine Kündigung im eigentlichen Sinne, sondern einen Übertragungsauftrag an die neue Depotbank. Wertpapiere müssen dabei nicht verkauft werden.

Hintergrund

Die Depotübertragung erfolgt über die neue Depotbank, die einen standardisierten Übertragungsauftrag stellt. Die gesetzliche Frist für die Übertragung beträgt maximal fünf Bankarbeitstage nach §17 DepotG. Anlass für einen Wechsel sind häufig hohe Depotgebühren, schlechter Service oder günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. Online-Broker wie Flatex, comdirect oder ING bieten oft günstigere Konditionen als Filialbanken. Steuerrechtlich löst eine Depotübertragung keine Steuerpflicht aus, da keine Veräußerung stattfindet. Anschaffungskosten werden mitübertragen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Wählen Sie die neue Depotbank und beantragen Sie die Übertragung direkt dort. Achten Sie auf mögliche Gebühren der alten Bank für den Depotwechsel. Ärzteversichert berät Sie nicht zu Kapitalanlagen, hilft aber bei der Absicherung Ihres Vermögens durch geeignete Versicherungsprodukte. Prüfen Sie, ob Ihr steuerlicher Berater den Depotwechsel buchhalterisch begleiten soll.

Quellen

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