Dermatologen, die ihre Praxis aufgeben oder übergeben möchten, müssen verschiedene rechtliche, organisatorische und versicherungsrechtliche Schritte beachten. Die Praxisaufgabe oder -übergabe ist kein einfacher Vertragskündigung, sondern ein komplexer Prozess.
Hintergrund
Bei der Praxisaufgabe muss der Vertragsarzt seine Kassenarztzulassung beim Zulassungsausschuss zurückgeben. Bei einer Nachfolgepraxis kann die Zulassung auf einen Nachfolger übertragen werden, was die Praxis deutlich wertvoller macht. Die Praxisräume sind nach vertraglichen Regelungen zu kündigen oder dem Nachfolger zu übergeben. Patientenakten müssen nach §630f BGB mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, was auch nach der Praxisaufgabe gilt. Die Berufshaftpflicht sollte mit einer Nachmeldefrist von mindestens fünf Jahren fortgeführt werden. Steuerliche Aspekte des Praxisverkaufserlöses sind mit einem Steuerberater zu klären.
Praktische Hinweise für Ärzte
Starten Sie die Praxisübergabeplanung mindestens zwei bis drei Jahre vor dem geplanten Termin. Beauftragen Sie einen Praxisgutachter für die Wertermittlung. Ärzteversichert berät Sie zur Fortführung der Berufshaftpflicht nach Praxisaufgabe. Klären Sie mit Ihrer KV den Prozess zur Zulassungsrückgabe oder -übertragung.
Quellen
- KBV – Praxisabgabe
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank – Praxisfinanzierung
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