Die Dienstunfähigkeitsklausel ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung für beamtete Ärzte. Sie sorgt dafür, dass eine amtlich festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch als Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrages gilt. Sie ist Bestandteil des Vertrages und kann nicht separat gekündigt werden.

Hintergrund

Verbeamtete Ärzte, etwa als Beamte im Hochschuldienst oder bei Behörden, werden bei dauerhafter Erkrankung nicht berufsunfähig im klassischen Sinne, sondern dienstunfähig nach dem Beamtenrecht. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel müssten sie zusätzlich nachweisen, dass sie auch außerhalb des öffentlichen Dienstes berufsunfähig wären. Die Klausel überbrückt diese definitorische Lücke. Sie ist bei hochwertigen BU-Tarifen von führenden Versicherern standardmäßig enthalten. Wer einen Vertrag ohne diese Klausel hat, sollte bei einem Wechsel darauf bestehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihr bestehender BU-Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, wenn Sie verbeamtet sind oder eine Verbeamtung anstreben. Ärzteversichert analysiert Ihren bestehenden Schutz und empfiehlt gegebenenfalls einen Wechsel in einen besseren Tarif. Achten Sie auf den Vergleich mehrerer Anbieter bezüglich dieser Klausel. Stellen Sie Neuanträge nach anonymer Risikovoranfrage.

Quellen

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