Ärzte als Arbeitnehmer können einen Dienstwagen über eine Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber erhalten. Diese Vereinbarung ist Teil des Arbeitsverhältnisses und kann bei einem Jobwechsel oder auf gegenseitigen Wunsch beendet werden. Selbständige Ärzte können Leasingverträge für Praxis-Kfz abschließen.

Hintergrund

Dienstwagenüberlassungsverträge für angestellte Ärzte sind akzessorisch zum Arbeitsvertrag: Endet das Arbeitsverhältnis, muss der Dienstwagen in der Regel zurückgegeben werden. Die private Nutzung des Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert, entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder nach dem Fahrtenbuch. Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber eine andere Dienstwagenregelung anbieten. Selbständige Ärzte können Fahrzeuge leasen oder kaufen und die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Elektrofahrzeuge als Dienstwagen bieten steuerliche Vorteile.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie beim Jobwechsel die Rückgabefrist und -konditionen Ihres Dienstwagens. Klären Sie mit dem Steuerberater die steuerlich günstigste Lösung. Ärzteversichert berät Sie zur Kfz-Versicherung für Praxisfahrzeuge und zu Flottenversicherungen. Verhandeln Sie Dienstwagenkonditionen bei Vertragsneuverhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Quellen

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