Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind zugelassene Apps auf Rezept, die Ärzte für Patienten verschreiben können. Die Verschreibung kann beendet werden, wenn der Therapieerfolg ausbleibt, eine Kontraindikation auftritt oder eine bessere Alternative verfügbar ist. Weder Arzt noch Patient sind dauerhaft an eine DiGA gebunden.

Hintergrund

Das BfArM führt ein DiGA-Verzeichnis mit allen zugelassenen Apps auf Rezept. DiGA werden auf dem Muster-16-Rezept oder im E-Rezept verordnet und von der GKV erstattet. Der Aktivierungscode ermöglicht die einmalige Nutzung für in der Regel 90 Tage. Eine Verlängerung erfordert eine neue Verordnung. Ärzte sind nicht verpflichtet, eine DiGA zu verlängern, wenn der Therapieerfolg ausbleibt. Das DiGA-Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert, neue Anwendungen kommen hinzu.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich über die im DiGA-Verzeichnis verfügbaren Anwendungen für Ihre Fachrichtung. Überprüfen Sie den Therapieerfolg nach der ersten Nutzungsperiode gemeinsam mit dem Patienten. Ärzteversichert berät Sie zu Haftpflichtfragen bei der DiGA-Verschreibung. Schulen Sie sich regelmäßig über neue DiGA-Zulassungen.

Quellen

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