Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist seit 2019 in Kraft und hat die Rahmenbedingungen für digitale Gesundheitsleistungen in Deutschland grundlegend verändert. Als Gesetz kann es nicht von Ärzten oder Praxen gekündigt werden. Es schafft aber neue Leistungen und Abrechnungspositionen, die Ärzte nutzen können.
Hintergrund
Das DVG hat das DiGA-Konzept (Apps auf Rezept), die verpflichtende TI-Anbindung für Ärzte und neue Datennutzungsrechte für die Versorgungsforschung eingeführt. Es verpflichtet GKV-Versicherte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 im Opt-out-Verfahren. Ärzte erhalten Finanzierungsbeiträge für die TI-Anbindung. Das DVG wurde durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) 2021 und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) 2024 weiterentwickelt. Für Ärzte bedeutet dies kontinuierliche Anforderungen an ihre digitale Infrastruktur.
Praktische Hinweise für Ärzte
Halten Sie Ihre TI-Infrastruktur aktuell und prüfen Sie regelmäßig, welche neuen digitalen Leistungen abrechnungsfähig sind. Nutzen Sie Fortbildungen der KBV zu neuen DVG-Leistungen. Ärzteversichert berät Sie zu Cyberversicherungen für Ihre digitale Infrastruktur. Informieren Sie sich bei der Gematik über aktuelle Anforderungen an die Telematikinfrastruktur.
Quellen
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