Das E-Rezept ist seit Anfang 2024 Pflicht für alle Vertragsärzte in Deutschland. Es ersetzt das Muster-16-Papierrezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Als gesetzliche Pflicht kann es nicht gekündigt oder abgewählt werden. Bei technischen Problemen gibt es jedoch Regelungen.
Hintergrund
Das E-Rezept wird über den Konnektor der Telematikinfrastruktur und das Praxisverwaltungssystem ausgestellt. Patienten erhalten es per Versichertenkarte, per App oder als Papierausdruck mit QR-Code. Die Ausstellung über Papier ist nur noch als Notlösung bei nachgewiesenen technischen Störungen erlaubt. Apotheken sind verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Bei technischen Ausfällen des Konnektors oder des Praxisverwaltungssystems können vorübergehend Papierrezepte ausgestellt werden. Die KBV und Gematik bieten technische Unterstützung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie sicher, dass Ihre TI-Infrastruktur zuverlässig funktioniert und regelmäßig gewartet wird. Melden Sie technische Störungen sofort Ihrem TI-Dienstleister. Ärzteversichert berät Sie zur Cyberversicherung, die auch TI-Ausfälle und deren Folgen abdecken kann. Informieren Sie Patienten über die Möglichkeiten, E-Rezepte in Apotheken einzulösen.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →