Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle Vertragsärzte verpflichtend. Sie ersetzt den gelben Schein und wird direkt digital an die Krankenkasse des Patienten übermittelt. Als gesetzliche Pflicht kann sie nicht gekündigt oder abgewählt werden.
Hintergrund
Die eAU wird über die Telematikinfrastruktur direkt an die zuständige GKV übermittelt. Arbeitgeber rufen die Daten digital bei der Krankenkasse ab. Der Patient erhält weiterhin einen Papierausdruck für seine Unterlagen. Bei technischen Störungen dürfen vorübergehend Papier-AUs ausgestellt werden, sofern dies dokumentiert wird. Privatpatienten erhalten weiterhin eine Papier-AU. Die KBV hat umfangreiche Schulungsmaterialien zur eAU bereitgestellt. Technische Unterstützung bei Problemen bieten die TI-Dienstleister und die jeweilige KV.
Praktische Hinweise für Ärzte
Halten Sie Ihre TI-Infrastruktur regelmäßig aktuell, um Störungen zu minimieren. Dokumentieren Sie technische Ausfälle, die eine vorübergehende Papier-AU erforderlich machen. Ärzteversichert berät Sie zu Cyberversicherungen für den Schutz Ihrer TI-Infrastruktur. Melden Sie anhaltende technische Probleme Ihrem KV und Ihrem TI-Dienstleister.
Quellen
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