Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihre technische Infrastruktur sind gesetzlich vorgeschrieben. Updates des eGK-Systems werden von der Gematik und den TI-Anbietern koordiniert und müssen von Arztpraxen umgesetzt werden. Eine Ablehnung von Updates ist nicht möglich.

Hintergrund

Die eGK ist das zentrale Zugangsinstrument für GKV-Versicherte in der Telematikinfrastruktur. Updates des Kartensystems dienen der Sicherheit und Erweiterung der Funktionen, etwa für die ePA-Nutzung. Praxen müssen ihre Konnektoren und Kartenterminals regelmäßig aktualisieren. Kosten für TI-Infrastruktur werden durch Pauschalen der KV mitfinanziert. Technische Probleme beim Update müssen dem TI-Dienstleister sofort gemeldet werden. Die Gematik veröffentlicht Update-Zeitpläne und technische Anforderungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Schließen Sie einen Wartungsvertrag mit einem zertifizierten TI-Dienstleister ab, der regelmäßige Updates übernimmt. Informieren Sie sich über anstehende Updates rechtzeitig über KBV und Gematik. Ärzteversichert berät Sie zu Cyberversicherungen, die auch TI-Infrastrukturausfälle absichern. Prüfen Sie, ob Ihre IT-Systeme für kommende eGK-Funktionen kompatibel sind.

Quellen

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