Zahnarztpraxen mit eigenem zahntechnischen Labor haben spezifische Versicherungsbedürfnisse. Neben der allgemeinen Praxisversicherung sind spezielle Deckungen für Laborgeräte, Materialien und die Haftpflicht für zahntechnische Arbeiten erforderlich. Diese können jährlich gewechselt werden.
Hintergrund
Ein eigenes Dentallabor erhöht die Fertigungstiefe und Marge, bedeutet aber auch höhere Versicherungsanforderungen. Teure Geräte wie CAD/CAM-Fräsmaschinen, Brennöfen und Präzisionsinstrumente benötigen eine Elektronik- oder Maschinenbruchversicherung. Für Schäden durch fehlerhafte zahntechnische Arbeiten ist eine spezielle Produkthaftpflicht erforderlich. Bei Laborausfällen deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Ertragsausfall. Diese Spezialversicherungen sind von Anbietern erhältlich, die auf Zahnarztpraxen spezialisiert sind.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz von Ärzteversichert auf Vollständigkeit prüfen. Ärzteversichert kennt spezialisierte Tarife für Zahnarztpraxen mit Eigenlabor und kann einen optimalen Schutz zusammenstellen. Prüfen Sie beim Kauf neuer Laborgeräte sofort den Versicherungsbedarf. Kündigen Sie bestehende Verträge erst nach Abschluss der Nachfolgeversicherung.
Quellen
- GDV – Gewerbeversicherung
- Bundeszahnärztekammer – Praxismanagement
- BaFin – Versicherungsprodukte Gewerbe
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