Ärzte, die eine Immobilie besitzen, die neben Wohnzwecken auch eine Einliegerwohnung enthält, haben verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Entscheidung zwischen Eigennutzung und Vermietung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen und kann jederzeit geändert werden.
Hintergrund
Bei Vermietung einer Einliegerwohnung können Werbungskosten anteilig geltend gemacht werden, während Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Bei Verkauf der Immobilie profitiert der Eigennutzer vom steuerfreien Veräußerungsgewinn nach zehnjähriger Haltefrist, bei Vermietung entfällt diese Steuerfreiheit für den vermieteten Teil. Bei Nutzungsänderung vom gemischt genutzten zum ausschließlich eigengenutzten Objekt ändert sich die steuerliche Behandlung. Bei Einliegerwohnungen in Praxisgebäuden gelten zusätzlich besondere Regelungen zur Betriebsstätte. Steuerliche Beratung ist hier besonders empfehlenswert.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Nutzungsänderung von einem Steuerberater prüfen, bevor Sie entscheiden. Dokumentieren Sie Nutzungsänderungen mit Datum und Begründung. Ärzteversichert berät Sie zur Absicherung von Mietwohnungen und Eigentümerrisiken. Prüfen Sie, ob eine Vermieterrechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
Quellen
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