Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachere Gewinnermittlungsart für Freiberufler wie niedergelassene Ärzte. Ein Wechsel zur Bilanzierung ist möglich, aber steuerlich und organisatorisch aufwändig. Die umgekehrte Richtung ist steuerrechtlich eingeschränkt.

Hintergrund

Ärzte als Freiberufler sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet und können die einfachere EÜR verwenden. Ein freiwilliger Wechsel zur doppelten Buchführung und Bilanzierung ist möglich, setzt aber einmal gewählt eine gewisse Bindungswirkung voraus. Bei Gründung einer GmbH oder einem MVZ entfällt die Wahl: Kapitalgesellschaften sind immer zur Bilanzierung verpflichtet. Steuerliche Besonderheiten des Übergangs wie Übergangsgewinne oder Übergangsverluste sind komplex. Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater ist unerlässlich.

Praktische Hinweise für Ärzte

Wechseln Sie die Gewinnermittlungsart nur nach eingehender steuerlicher Beratung. Prüfen Sie, ob die Rechtsform Ihrer Praxis eine Bilanzierungspflicht auslöst. Ärzteversichert berät Sie nicht zu Steuerfragen, empfiehlt aber auf Ärzte spezialisierte Steuerberater in Ihrem Netzwerk. Koordinieren Sie Änderungen der Gewinnermittlung mit Ihrem Finanzamt.

Quellen

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