Für Ärzte, die Elterngeld beantragen, gibt es erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Die Höhe des Elterngeldes hängt stark vom gewählten Bemessungszeitraum ab. Strategische Planung vor der Geburt kann die Leistungen deutlich erhöhen.
Hintergrund
Elterngeld wird als Einkommensersatz auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Für Ärzte, die als Angestellte und Selbständige tätig sind oder die Einnahmen aus mehreren Quellen haben, ergeben sich besondere Berechnungsregeln. Das ElterngeldPlus ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei geringerer monatlicher Leistung. Einmalzahlungen wie Boni können den Bemessungszeitraum verzerren. Es ist sinnvoll, Einmalzahlungen außerhalb des Bemessungszeitraums zu legen. Eine nachträgliche Änderung des Bemessungszeitraums ist nur in engen Grenzen möglich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie die Elterngeldoptimierung frühzeitig mit einem Steuerberater oder auf Elterngeld spezialisierten Berater. Stellen Sie den Antrag erst nach eingehender Beratung. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen während der Elternzeit, insbesondere zur Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Beachten Sie, dass PKV-Beiträge während der Elternzeit weiterlaufen.
Quellen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- Bundesärztekammer – Mutterschutz und Elterngeld
- Familienportal des Bundes
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