Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sind keine austauschbaren Produkte. Die Erwerbsminderungsrente kann nicht eigenständig gekündigt werden, da sie ein Pflichtbestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Die BU-Versicherung hingegen ist ein privatrechtlicher Vertrag, der durch Kündigung beendet oder durch einen neuen Tarif ersetzt werden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht kündbar, da sie an die Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung gebunden ist
  • Eine BU-Versicherung kann jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden, typischerweise zum Jahresende
  • Vor einer BU-Kündigung sollte zwingend ein neuer Schutz nahtlos in Kraft treten

Ausführliche Antwort

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) greift, wenn ein Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (volle EMR) oder zwischen drei und sechs Stunden (halbe EMR). Für Ärzte als Selbstständige entfällt die gesetzliche EMR weitgehend. Für angestellte Ärzte zahlt die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2025 eine volle EMR von durchschnittlich etwa 950 Euro monatlich, was für die meisten Ärzte keine ausreichende Absicherung darstellt.

Die private BU-Versicherung kann auf Wunsch gekündigt werden. Üblich sind Kündigungsfristen von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Wer zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, muss einen neuen BU-Antrag stellen, Gesundheitsfragen erneut beantworten und erhält möglicherweise schlechtere Konditionen, falls sich der Gesundheitszustand seit dem Ersttarif verschlechtert hat. Ein nahtloser Übergang ohne Lücke im Schutz ist dabei entscheidend.

Vor jeder Kündigung der bestehenden BU sollte geprüft werden, ob der neue Tarif ohne Ausschlüsse oder Risikoaufschläge akzeptiert wird. Alternativ bietet eine Vertragsänderung beim bestehenden Versicherer (Absenkung der Rentenhöhe oder Laufzeitanpassung) mehr Sicherheit als ein vollständiger Wechsel.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, vor jeder BU-Kündigung eine anonyme Voranfrage beim Wunschversicherer zu stellen, um die Annahmebereitschaft zu prüfen. Ärzte, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausfallen (z. B. durch Befreiung über das Versorgungswerk), sollten besonders sorgfältig kalkulieren, da ihnen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Auffangnetz fehlt.

Quellen und weiterführende Informationen

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