Wer seinen Prüfungsvorbereitungskurs für die Facharztprüfung stornieren oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, unterliegt den Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine rechtzeitige Abmeldung ist entscheidend, um Stornogebühren zu vermeiden. Bei staatlich geförderten Kursen oder KV-finanzierten Maßnahmen gelten besondere Rückzahlungsregeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stornofristen für Prüfungsvorbereitungskurse variieren je nach Anbieter zwischen 2 und 8 Wochen vor Kursbeginn
- Bei Förderprogrammen durch die KV oder den Arbeitgeber muss die Kursabsage dem Fördergeber gemeldet werden
- Ein Wechsel des Prüfungstermins bei der Landesärztekammer ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
Ausführliche Antwort
Prüfungsvorbereitungskurse für Facharztprüfungen werden von Fachgesellschaften, privaten Bildungsträgern und KV-nahen Einrichtungen angeboten. Die Kosten liegen je nach Fachrichtung zwischen 400 und 2.500 Euro. Die meisten Anbieter gewähren bei einer Absage bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn eine vollständige Erstattung, zwischen 4 und 8 Wochen eine Teilerstattung von 50 bis 70 Prozent, und bei kürzerer Frist häufig keine Erstattung mehr.
Wer den Kurs wechseln möchte, sollte zunächst prüfen, ob der aktuelle Anbieter einen Ersatztermin anbietet. Viele Fachgesellschaften ermöglichen die kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Kurs, wenn ein ärztliches Attest oder ein anderer nachvollziehbarer Grund vorliegt. Bei einem Anbieterwechsel ist die Kündigung beim bisherigen Anbieter und die Neuanmeldung beim gewünschten Anbieter separat zu regeln.
Wird die Facharztprüfung bei der Landesärztekammer auf einen späteren Termin verschoben, entstehen in der Regel keine Kosten, sofern die Verschiebung rechtzeitig beantragt und begründet wird. Prüfungstermine sind oft mehrere Monate im Voraus vergeben, weshalb eine frühzeitige Kommunikation mit der Ärztekammer empfohlen wird.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Assistenzärzte, die ihren Prüfungsvorbereitungskurs oder -termin verschieben müssen, sollten gleichzeitig prüfen, ob dies Auswirkungen auf ihren Arbeitsvertrag hat, wenn dieser an die bestandene Facharztprüfung geknüpft ist. Ärzteversichert empfiehlt, in dieser Übergangsphase den Versicherungsschutz nicht zu verändern, um keine Schutzlücken zu riskieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Prüfungsordnungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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