Die Facharztprüfung ist eine berufsrechtliche Prüfung vor der Landesärztekammer, die nach erfolgreichem Abschluss zur Führung der Facharztbezeichnung berechtigt. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden, aber Ärzte können auf die Führung einer Facharztbezeichnung verzichten oder einen weiteren Facharzttitel erwerben.
Hintergrund
Die Facharztprüfung wird nach Abschluss der Weiterbildungszeit von der Landesärztekammer abgenommen. Mit dem Bestehen erhält der Arzt das Recht, die entsprechende Facharztbezeichnung zu führen. Er kann auf dieses Recht freiwillig verzichten, was aber für die Kassenzulassung nachteilig sein kann. Der Erwerb eines zweiten Facharzttitels in einer anderen Fachrichtung ist möglich, erfordert aber eine vollständige weitere Weiterbildung. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland wird der Facharzttitel automatisch anerkannt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beachten Sie, dass ein freiwilliger Verzicht auf die Facharztbezeichnung Auswirkungen auf Ihre Kassenzulassung haben kann. Prüfen Sie vor dem Erwerb eines zweiten Facharzttitels die Weiterbildungsanforderungen Ihrer Zielkammer. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei einem Facharztwechsel, insbesondere zur Anpassung der Berufshaftpflicht.
Quellen
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