Ärztliches Factoring überträgt die Forderungseinziehung an einen spezialisierten Dienstleister, der dem Arzt sofortige Liquidität verschafft. Wer den Factoringanbieter wechseln oder den Vertrag kündigen möchte, muss die Vertragsbedingungen genau kennen, da Kündigungsfristen und Wechselprozesse komplex sein können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kündigungsfristen für Factoringverträge betragen typischerweise 3 bis 6 Monate zum Vertragsende
  • Bei einem Anbieterwechsel müssen offene Forderungen des bisherigen Anbieters abgewickelt werden
  • Mindestlaufzeiten von 12 bis 24 Monaten sind bei Factoringanbieter-Wechseln häufig zu beachten

Ausführliche Antwort

Factoringverträge für Ärzte haben üblicherweise Laufzeiten von einem bis drei Jahren mit automatischer Verlängerung. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist (häufig 3 bis 6 Monate vor Vertragsende) erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Factoringanbieter möglich, zum Beispiel bei dauerhafter Nichterfüllung der Auszahlungsfristen.

Beim Wechsel des Factoringanbieters ist zu beachten: Alle zum Zeitpunkt des Wechsels beim bisherigen Anbieter liegenden Forderungen werden von diesem weiter eingetrieben und abgerechnet. Der neue Anbieter erhält nur neue Forderungen, die nach Vertragsstart beim neuen Anbieter entstehen. Eine Überlappungsphase, in der zwei Factoringanbieter gleichzeitig tätig sind, sollte vermieden werden, da sie die Buchführung erheblich erschwert.

Kriterien für die Auswahl eines neuen Factoringanbieters: Auszahlungsquote (wieviel Prozent der Forderungssumme wird sofort ausgezahlt, in der Regel 80 bis 95 Prozent), Factoringgebühr (0,5 bis 2,5 Prozent des Forderungsvolumens), Übernahme des Ausfallrisikos (echtes Factoring) oder Rückgabe uneinbringlicher Forderungen (unechtes Factoring) sowie Qualität des Mahnwesens.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber, die ihren Factoringanbieter wechseln möchten, sollten den neuen Vertrag vor Kündigung des alten Vertrages vollständig prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, bei diesem Schritt auch die Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass keine Lücke in der Forderungsfinanzierung entsteht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →