Factoring in der Arztpraxis ermöglicht die sofortige Auszahlung offener Honorarforderungen an den Arzt. Der Factoring-Anbieter übernimmt das Ausfallrisiko und die Beitreibung. Diese Verträge können mit den vereinbarten Fristen gekündigt und gewechselt werden.

Hintergrund

Beim echten Factoring verkauft die Praxis offene Forderungen an den Factoring-Anbieter, der das Ausfallrisiko übernimmt. Beim unechten Factoring behält die Praxis das Ausfallrisiko. Typische Kündigungsfristen betragen drei bis sechs Monate zum Jahresende. Bei Kündigung sind noch laufende Forderungsabtretungen zu klären. Die DSGVO schreibt vor, dass Patienten über die Forderungsabtretung informiert werden müssen. Ein Wechsel des Anbieters sollte sorgfältig geplant werden, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihren Factoring-Vertrag auf Kündigungsfristen und Klauseln zu laufenden Forderungen. Koordinieren Sie den Wechsel so, dass keine Zahlungslücke entsteht. Ärzteversichert berät Sie nicht zum Factoring, empfiehlt aber die Absicherung durch eine Praxisausfallversicherung. Informieren Sie Ihre Patienten datenschutzkonform über den Wechsel des Abrechnungsdienstleisters.

Quellen

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