Eine Familiengesellschaft, etwa in Form einer GbR oder GmbH, kann von Ärzten genutzt werden, um Vermögen familienintern zu strukturieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Die Kündigung oder Umstrukturierung einer solchen Gesellschaft erfordert sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung.

Hintergrund

Familiengesellschaften für Ärzte werden häufig genutzt, um Kapitalanlagen gemeinsam zu verwalten, Nachfolgeplanung zu gestalten oder Praxisimmobilien familienintern zu halten. Eine GbR kann durch Kündigung eines Gesellschafters aufgelöst werden. Eine GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss zur Auflösung und anschließende Liquidation. Steuerliche Konsequenzen umfassen Aufdeckung stiller Reserven, Schenkungsteuer bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen und Körperschaftsteuer bei Ausschüttungen. Die Übertragung auf Familienangehörige im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann steuerlich begünstigt sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie jeden Schritt der Umstrukturierung oder Auflösung einer Familiengesellschaft von einem auf Gesellschaftsrecht und Erbschaftsteuer spezialisierten Anwalt und Steuerberater begleiten. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen im Zusammenhang mit der Gesellschaft. Planen Sie Umstrukturierungen langfristig, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen.

Quellen

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