Ärzte, die mit einem Finanzberater oder Versicherungsmakler zusammenarbeiten, können diesen jederzeit wechseln. Ein Maklervertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bestehende Versicherungsverträge bleiben dabei erhalten und können auf einen neuen Makler übertragen werden.
Hintergrund
Ein Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden und kann von diesem bevollmächtigt werden, alle Vertragsangelegenheiten zu verwalten. Die Maklervollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Bei einem Maklerwechsel wird der neue Makler durch eine Courtageverzichtserklärung als Betreuer beim jeweiligen Versicherer eingetragen. Versicherungsverträge selbst müssen nicht gekündigt werden. Honorarberater erhalten eine direkte Vergütung vom Kunden statt Provision, was oft zu objektiveren Empfehlungen führt. Für Ärzte ist eine unabhängige, arztspezifische Beratung besonders wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Kündigen Sie den Maklervertrag schriftlich und widerrufen Sie die Maklervollmacht. Benachrichtigen Sie gleichzeitig alle Versicherer über den Maklerwechsel. Ärzteversichert bietet eine unabhängige, auf Ärzte spezialisierte Beratung ohne Interessenkonflikte. Prüfen Sie bei einem Beraterwechsel alle bestehenden Verträge auf Optimierungspotenziale.
Quellen
- BaFin – Versicherungsmakler
- §61 VVG – Beratungspflicht
- GDV – Vermittlerrecht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →