Eine Scheidung hat für Ärzte weitreichende finanzielle Konsequenzen, insbesondere wenn eine gemeinsame Praxis oder Praxisimmobilien vorhanden sind. Der Versorgungsausgleich betrifft auch Versorgungswerksanwartschaften. Versicherungsverträge müssen umgestellt werden.

Hintergrund

Beim Versorgungsausgleich werden Rentenanwartschaften aus Versorgungswerk, Rürup und gesetzlicher Rente hälftig geteilt. Eine Praxis ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu bewerten, wobei der Firmenwert (Goodwill) eine zentrale Rolle spielt. Gemeinsam abgeschlossene Versicherungen müssen auf einen Vertragspartner übertragen oder beendet werden. Lebensversicherungen und PKV können in bestehende Einzelverträge umgewandelt werden. Steuerliche Optimierung bei der Aufteilung von Vermögen ist wichtig, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beauftragen Sie frühzeitig einen auf Familienrecht und ärztliche Praxen spezialisierten Anwalt und Steuerberater. Ärzteversichert hilft Ihnen, alle Versicherungsverträge nach der Scheidung auf den neuesten Stand zu bringen. Lassen Sie Ihre Praxis durch einen qualifizierten Gutachter bewerten, bevor Ausgleichszahlungen verhandelt werden. Dokumentieren Sie sorgfältig, welche Vermögenswerte vor der Ehe vorhanden waren.

Quellen

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