Medizinprofessoren haben eine einzigartige finanzielle Situation, die eine spezialisierte Finanzplanung erfordert: Verbeamtung mit Beamtenversorgung, Privatpatienten-Liquidationsrecht, akademische Nebentätigkeiten und besondere Altersversorgungsstrukturen. Finanzpläne können jederzeit angepasst werden.
Hintergrund
Verbeamtete Professoren erhalten im Alter eine Beamtenversorgung statt Rentenversicherung. Diese ist in der Regel gut, hat aber Versorgungslücken bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Das Liquidationsrecht für Privatpatienten als Chefarzt oder Professor kann erhebliche Zusatzeinkünfte erzeugen, die gut verwaltet werden müssen. Steuerliche Gestaltung durch Rürup-Beiträge, Immobilieninvestitionen und betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter von Hochschulambulanzen ist wichtig. Die Dienstunfähigkeitsklausel in der BU ist für verbeamtete Professoren unverzichtbar.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie die Lücken Ihrer Beamtenversorgung bei frühzeitigem Ausscheiden. Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zu BU mit Dienstunfähigkeitsklausel und zur Optimierung des Versicherungsschutzes. Nutzen Sie steuerliche Beratung für die Verwaltung der Liquidationseinkünfte. Prüfen Sie bei einem Wechsel von der Hochschule in die Niederlassung alle versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
Quellen
- Bundesministerium des Innern – Beamtenversorgung
- Bundesärztekammer – Hochschulärzte
- Deutsche Rentenversicherung – Beamte
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