Fondsgebundene Rentenversicherungen (FRV) verbinden die Rentengarantie einer Versicherung mit der Renditechance von Investmentfonds. Eine Kündigung ist möglich, aber oft mit Stornoabzügen verbunden. Alternativen sind Beitragsfreistellung oder Fondswechsel innerhalb des bestehenden Vertrags.
Hintergrund
Bei einer Kündigung der FRV wird der Rückkaufswert ausgezahlt, der in den ersten Jahren erheblich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann, da Abschlusskosten amortisiert werden müssen. Die Beitragsfreistellung erhält die Anwartschaft ohne weitere Einzahlungen. Ein Fondswechsel innerhalb des Vertrages ist in der Regel kostenfrei und ohne steuerliche Konsequenzen. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist innerhalb desselben Versicherers ohne neue Gesundheitsfragen möglich. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer gehen die Alterungsrückstellungen verloren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihre FRV von Ärzteversichert analysieren, bevor Sie eine Kündigung oder einen Wechsel in Betracht ziehen. Prüfen Sie zunächst die Möglichkeit eines internen Fondswechsels oder Tarifwechsels. Beachten Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Kündigung, insbesondere bei Verträgen unter zwölf Jahren. Kündigen Sie nie ohne vorherige Beratung.
Quellen
- BaFin – Fondsgebundene Versicherung
- GDV – Rentenversicherung
- §204 VVG – Tarifwechsel
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