Die Fortbildungspflicht für niedergelassene Ärzte ist in §95d SGB V geregelt und kann nicht gekündigt werden. Vertragsärzte müssen alle fünf Jahre 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Bei Nichterfüllung drohen Honorarkürzungen. Fortbildungsanbieter können jedoch frei gewählt werden.

Hintergrund

Nach §95d SGB V müssen Vertragsärzte ihrer KV alle fünf Jahre 250 zertifizierte Fortbildungspunkte nachweisen. Bei Nichterfüllung droht zunächst eine Honorarkürzung von zehn Prozent, bei weiterem Versäumnis von 25 Prozent. CME-Punkte werden von anerkannten Fortbildungsträgern vergeben. Ärzte können frei wählen, bei welchen Anbietern (Kammern, Fachgesellschaften, Online-Plattformen) sie Fortbildungen absolvieren. Online-Fortbildungen auf Plattformen wie Springermedizin oder eRef bieten flexible Möglichkeiten zur Punktesammlung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Tracken Sie Ihre CME-Punkte regelmäßig über das Portal Ihrer KV. Planen Sie Fortbildungen vorausschauend, um den Nachweis rechtzeitig zu erbringen. Ärzteversichert informiert Sie nicht zu Fortbildungen, berät aber zu Versicherungsfragen, die sich aus Fortbildungstätigkeiten ergeben. Nutzen Sie die Fortbildungsportale der Bundesärztekammer für zertifizierte Angebote.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →