Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen, können zusätzlich freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlen. Diese freiwilligen Beiträge können jederzeit in der Höhe angepasst oder eingestellt werden. Sie dienen der Ergänzung der Altersvorsorge.
Hintergrund
Freiwillige Beiträge zur DRV können von Ärzten, die vom Pflichtbeitrag befreit sind, eingezahlt werden. Die Höhe liegt zwischen dem Mindestbeitrag von etwa 100 Euro und dem Höchstbeitrag von etwa 1.600 Euro monatlich (Stand 2025). Freiwillige DRV-Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Sie erhöhen die späteren Rentenansprüche und können bei eingeschränkter Erwerbstätigkeit nützlich sein. Eine Pflicht zur Fortsetzung besteht nicht, die Einzahlungen können jederzeit gestoppt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie mit einem Finanzberater, ob freiwillige DRV-Beiträge für Ihre individuelle Situation sinnvoller sind als alternative Anlageformen. Ärzteversichert analysiert mit Ihnen die Lücken in Ihrer Altersvorsorge und zeigt Alternativen auf. Melden Sie Änderungen der freiwilligen Beiträge schriftlich der DRV.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Freiwillige Beiträge
- Bundesministerium der Finanzen – Sonderausgaben
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
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