Das Gerätebuch ist ein Pflichtdokument für Arztpraxen, in dem alle Medizinprodukte mit ihren Wartungs-, Prüf- und Reparaturhistorien erfasst werden. Ein Wechsel des Gerätebuches oder des Dienstleisters erfordert eine sorgfältige Dokumentationsübergabe.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Gerätebuch ist nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) für alle Medizinprodukte der Klassen IIa und höher Pflicht
- Bei Anbieterwechsel müssen alle historischen Einträge lückenlos übernommen werden
- Digitale Gerätemanagement-Software erleichtert die Führung und Übertragung erheblich
Ausführliche Antwort
Das MPDG verpflichtet Praxen, für alle aktiv betriebenen Medizinprodukte ab Risikoklasse IIa ein Bestandsbuch und Prüfnachweise zu führen. Dazu gehören Ultraschallgeräte, Ergometer, EKG-Geräte und Laborgeräte. Das Gerätebuch enthält Gerätename, Seriennummer, Hersteller, Anschaffungsdatum sowie alle Wartungs- und Sicherheitsprüfungen mit Datum, Prüfer und Ergebnis.
Ein Anbieterwechsel bei der Gerätebuchführung, etwa von einem Papiersystem zu einer Softwarelösung oder von einem Wartungsdienstleister zu einem anderen, erfordert die vollständige Übernahme der historischen Einträge. Die Prüfprotokolle müssen über die gesamte Lebensdauer des Geräts und mindestens 5 Jahre nach Außerbetriebnahme aufbewahrt werden.
Digitale Lösungen wie Meditech, MedBridge oder spezialisierte PVS-Module erleichtern die Führung und erlauben die automatische Erinnerung an fällige Prüfungen. Ein Systemwechsel sollte idealerweise zu Jahresbeginn erfolgen, um lückenlose Chronologie zu gewährleisten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei einer Praxisübernahme oder Praxiszusammenführung müssen Gerätebücher sorgfältig geprüft und lückenlos übergeben werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxis-Inhaltsversicherung auf Vollständigkeit der erfassten Geräte zu prüfen und bei Neuanschaffungen den Versicherungswert anzupassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- MPDG – Gesetze im Internet
- BfArM – Medizinprodukte Sicherheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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