Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 regelt, wie Gesundheitsdaten in Deutschland für Forschung und Versorgungsverbesserung genutzt werden dürfen. Es ist kein kündbar gewähltes System, sondern ein Bundesgesetz, das automatisch gilt.

Hintergrund

Das GDNG ermöglicht die Nutzung von pseudonymisierten GKV-Daten für Forschungszwecke durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Patienten haben ein Opt-out-Recht, das sie über ihre Krankenkasse ausüben können. Arztpraxen sind von den Datenübermittlungspflichten direkt weniger betroffen, da die Daten primär von den Kassen und der ePA-Infrastruktur stammen. Jedoch sind Ärzte Teil des Datenflusses, wenn sie ePA-Einträge erstellen. Datenschutzrechtliche Anforderungen an die sichere Verarbeitung von Patientendaten bleiben unverändert bestehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich über die konkreten Auswirkungen des GDNG auf Ihre Praxis. Schulen Sie Ihr Team zu den neuen Datennutzungsregeln. Ärzteversichert berät Sie zu Cyberversicherungen als Schutz vor Datenpannen. Bei Fragen zur korrekten Umsetzung des GDNG wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →