Eine Gewährleistungsversicherung für Arztpraxen deckt Ansprüche aus mangelhafter ärztlicher Leistung ab, die über die allgemeine Berufshaftpflicht hinausgehen. Sie ist vor allem für Praxen relevant, die technische Leistungen wie Labordiagnostik oder Spezialgeräte anbieten. Die Versicherung kann jährlich gewechselt werden.
Hintergrund
Gewährleistungsversicherungen werden in der medizinischen Praxis seltener als eigenständige Produkte eingesetzt, da die Berufshaftpflicht den Großteil der Behandlungsfehleransprüche abdeckt. Bei speziellen Tätigkeiten wie Zahntechniklabor, LASIK-Behandlungen oder medizinischen Geräteprüfungen kann eine ergänzende Produkthaftpflicht oder Gewährleistungsversicherung sinnvoll sein. Beim Wechsel sollte auf die genaue Definition der versicherten Risiken und die Laufzeit von Garantien geachtet werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Analysieren Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht bereits ausreichend Gewährleistungsrisiken abdeckt. Prüfen Sie, ob für spezifische Tätigkeiten eine ergänzende Versicherung nötig ist. Kündigen Sie bestehende Verträge mit der vereinbarten Frist schriftlich. Stellen Sie sicher, dass beim Wechsel keine Lücke in der Deckung entsteht.
Quellen
- GDV – Berufshaftpflicht und Gewährleistung
- BaFin – Sachversicherung
- Bundesärztekammer – Versicherungsschutz
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