Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode hat erhebliche steuerliche und buchhalterische Auswirkungen. Ein Wechsel von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung oder umgekehrt erfordert Planung und steuerliche Beratung.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte als Freiberufler können in der Regel die einfachere EÜR nach §4 Abs. 3 EStG verwenden. Eine freiwillige Umstellung auf Bilanzierung nach §4 Abs. 1 EStG ist möglich, löst aber einen Übergangsgewinn oder -verlust aus. Bei Umwandlung in eine GmbH oder bei Aufnahme eines Gewerbeanteils besteht Bilanzierungspflicht. Der Übergangszeitraum erfordert besondere buchhalterische Maßnahmen. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs sollten mit einem spezialisierten Steuerberater durchgespielt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Wechseln Sie die Gewinnermittlungsart nur nach eingehender Beratung durch einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater. Planen Sie den Übergangszeitraum sorgfältig. Ärzteversichert berät Sie nicht zu Steuerfragen, empfiehlt aber im Netzwerk spezialisierte Steuerberater. Stimmen Sie den Wechsel mit Ihrem Finanzamt vorab ab.
Quellen
- §4 EStG – Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Finanzen – Gewinnermittlung
- KBV – Steuerrecht Vertragsarzt
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