GKV-Bonusprogramme sind freiwillige Zusatzleistungen einzelner Krankenkassen und können jederzeit abgemeldet oder beim Kassenwechsel gewechselt werden. Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich, sobald die Mindestmitgliedschaft von zwölf Monaten erfüllt ist. Bonusprogramme gehen beim Kassenwechsel verloren, angesammelte Punkte verfallen in der Regel.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kassenwechsel: Kündigung mit zweimonatiger Frist nach mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft (§ 175 SGB V)
  • Bonusprogramme sind kassenindividuell und bei Kassenwechsel nicht übertragbar
  • GKV-Beitragssätze und Bonusleistungen können jährlich verglichen werden

Ausführliche Antwort

GKV-Bonusprogramme nach § 65a SGB V honorieren gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen, Sportaktivitäten oder Nichtrauchen mit Geldprämien oder Sachleistungen. Ärzte in der GKV (z. B. Assistenzärzte unterhalb der JAEG) können diese Programme aktiv nutzen. Die Erstattungen können je nach Kasse 50 bis 200 Euro pro Jahr betragen.

Wer die Kasse wechseln möchte, kündigt das laufende Mitgliedschaft bei der alten Kasse schriftlich mit zwei Monaten Frist. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn ein Nachweis der neuen Mitgliedschaft vorgelegt wird. Sofortkündigungen sind bei Beitragserhöhungen möglich (Sonderkündigungsrecht nach § 175 SGB V), das Recht muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ausgeübt werden.

Angesammelte Bonuspunkte aus abgeschlossenen Programmjahren sollten vor dem Wechsel eingelöst werden, da sie nicht übertragbar sind. Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert hat, kann Prämien noch vor der Kündigung auszahlen lassen. Digitale Bonus-Apps der Kassen ermöglichen die einfache Verwaltung und schnelle Auszahlung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Für GKV-versicherte Ärzte lohnt sich ein jährlicher Kassenvergleich, da Beitragssätze und Zusatzleistungen erheblich variieren. Ärzteversichert berät auch bei der Frage, ob angesichts der aktuellen Einkommenssituation ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist, sobald die JAEG überschritten wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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