Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ermöglicht Ehegatten und Kindern von GKV-Versicherten, ohne eigenen Beitrag mitversichert zu sein. Sie endet automatisch bei bestimmten Ereignissen und kann nicht aktiv gekündigt werden.

Hintergrund

Voraussetzungen für die GKV-Familienversicherung sind: kein eigenes Einkommen über dem monatlichen Freibetrag von etwa 505 Euro (2025), kein anderweitiger Versicherungsschutz und kein Vorrang der PKV. Bei Überschreitung des Einkommens endet die Familienversicherung automatisch und der Angehörige muss sich selbst versichern. Für Ärzte, die selbst PKV-versichert sind, ist keine GKV-Familienversicherung möglich. Kinder können bis 25 Jahre familienversichert sein, wenn sie sich in Ausbildung befinden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung Ihrer Angehörigen noch vorliegen. Ärzteversichert berät Sie zu PKV-Kindertarifen als Alternative zur GKV-Familienversicherung. Melden Sie Änderungen in der Familiensituation sofort der Krankenkasse, um Nachzahlungen zu vermeiden. Prüfen Sie die kostenoptimale Lösung bei einer PKV-Arztfamilie.

Quellen

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