GKV-Mitglieder können Wahltarife ihrer Krankenkasse abschließen, die zusätzliche Leistungen oder Beitragsrückerstattungen bieten. Ärzte, die in der GKV versichert sind, nutzen solche Tarife gelegentlich als Ergänzung. Diese Wahltarife können nach ihrer Mindestlaufzeit regulär gekündigt werden.

Hintergrund

GKV-Wahltarife nach §53 SGB V umfassen unter anderem Selbstbehaltstarife, Kostenerstattungstarife und Krankengeldtarife. Selbstbehalttarife bieten Beitragsrückerstattungen bei geringen Leistungskosten. Mindestbindungszeiten von einem bis drei Jahren schränken die Flexibilität ein. Bei einem Kassenwechsel kann der Wahltarif nicht mitgenommen werden. GKV-versicherte Ärzte sollten regelmäßig prüfen, ob die Wahltarife im Vergleich zu PKV-Zusatzversicherungen wettbewerbsfähig sind.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihren GKV-Wahltarif auf die vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Kündigen Sie schriftlich mit ausreichendem Vorlauf. Ärzteversichert berät Sie zu PKV-Zusatzversicherungen als effiziente Alternative zu GKV-Wahltarifen. Vergleichen Sie Leistungsumfang und Kosten verschiedener Optionen.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →