Der GKV-Zahnersatz mit Festzuschüssen ist ein gesetzlicher Leistungsanspruch, kein kündbare Vereinbarung. Ärzte, die in der GKV versichert sind, können diesen Anspruch nutzen. Für besseren Schutz kann eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und gewechselt werden.
Hintergrund
Die GKV gewährt für Zahnersatz Festzuschüsse in Höhe von in der Regel 50 bis 65 Prozent des Regelversorgungspreises, je nach Bonus-Heft-Status. Der Restbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen. Private Zahnzusatzversicherungen schließen diese Lücke und übernehmen einen Großteil der Eigenkosten. Sie können jährlich zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist gewechselt werden. Beim Wechsel gelten in der Regel keine Wartezeiten, sofern kein laufender Zahnersatzbedarf besteht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie Ihr Bonusheft regelmäßig, um den maximalen Festzuschuss zu erhalten. Prüfen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung auf Aktualität und Leistungsumfang. Ärzteversichert berät Sie zu Zahnzusatzversicherungen und vergleicht Tarife. Wechseln Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nicht während einer laufenden Zahnbehandlung.
Quellen
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